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Allgemeine Vertragsbedingungen für die Schullandheime

des ADS-GRENZFRIEDENSBUND e.V. – Arbeitsgemeinschaft Deutsches Schleswig

Stand 02/2024

I. Präambel

Zwischen allen Vertragspartnern und Einrichtungsgästen einerseits, sowie uns, dem ADS-Grenzfriedensbund e.V. andererseits, gelten für Aufenthalte in sämtlichen Schullandheimen des ADS-Grenzfriedensbunds
ausschließlich unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen, sofern nicht im Einzelfall abweichende Regelungen getroffen wurden.

II. Bestimmungen für Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen

1. Vertragsschluss / Weiterer Ablauf

a) Ein Aufenthalt in unseren Schullandheimen ist grundsätzlich nur nach vorheriger Reservierung möglich. Wir vergeben unsere Zimmer ab zwei Übernachtungen. Eine Reservierungs- / Buchungsanfrage sollte
mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name der anfragenden Schule bzw. Einrichtung
  • Schullandheim
  • Reisedaten (Dauer des Aufenthaltes, An- und Abreisedaten)
  • Anzahl Kinder / Jugendliche
  • Anzahl Betreuer / Erwachsene
  • Name und Funktion des Ansprechpartners (AP) für die Reservierung
  • E-Mail-Adresse AP
  • Telefonnummer AP

b) Auf der Grundlage Ihrer konkreten Reservierungs- / Buchungsanfrage übersenden wir Ihnen einen verbindlichen Vertragsvorschlag für die jeweilige Einrichtung, den angegebenen Zeitraum, die gemeldete Personen zahl
sowie die gewünschten Nebenleistungen. Wir halten uns an unser Angebot innerhalb der jeweils dort angegebenen Frist gebunden. Sofern diese Angabe im Einzelfall fehlt, ist das Angebot zwei Wochen ab Zugang bei Ihnen
gültig. Erst mit und nur bei fristgemäßem Eingang des von der für die Gästegruppe rechtlich handelnden Person gegengezeichneten Vertrags bei uns kommt ein Vertragsverhältnis zustande und ist die Buchung beiderseits
verbindlich.
c) Der Vertragspartner verpflichtet sich, dem Schullandheim auf Anforderung oder spätestens bis zu einem in den Vertragsunterlagen genannten Termin eine vollständig ausgefüllte Teilnehmerliste zu übersenden. Die
dortigen Angaben werden Vertragsbestandteil.

1a. Schulklassen und Selbstversorger

a) Bei Buchungen durch Schulklassen im Rahmen einer von der Schulleitung genehmigten schulischen Veranstaltung außerhalb des Schulgeländes, wird ein Vertrag zwischen uns und den einzelnen Teilnehmern der
Reisegruppe durch eine hierzu berechtigte Person (die für die Reiseorganisation zuständige Leitung) geschlossen, die hierbei im Namen aller Eltern bzw. volljährigen Schüler als Vertreter i.S.d. § 164 Abs.1 BGB handelt.
b) Der Vertragspartner bzw. der Vertreter ist verpflichtet, spätestens zwei Monate vor dem Anreisetag dem Schullandheim die vollständig ausgefüllte Teilnehmerliste sowie die Planungsliste zu übersenden. Ziff. 1. c) Satz 2
gilt entsprechend.

2. Anzahlung / Buchungsstornierung bei Nichtzahlung

a) Im Falle des Vertragsschlusses wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 50,00 (pro Klasse/Gruppe) fällig.
b) Darüber hinaus kann im Vertragsangebot eine Anzahlung von max. 50 % der für den Aufenthalt insgesamt entstehenden Übernachtungs- und Verpflegungskosten vorgesehen sein. Bei Gruppen mit Selbstversorgung sowie
Wochenendgruppen mit Reinigung fällt regelmäßig eine Anzahlung i.H.v. 50 % der vertragsgemäß entstehenden Kosten des Aufenthaltes an.
c) Die Verwaltungsgebühr sowie die ggf. fällige Anzahlung sind innerhalb der im Vertragsdokument angegebenen Frist auf das dort aufgeführte Konto zu überweisen. Für den Fall, dass die Anzahlung nicht rechtzeitig und
vollständig eingeht, sind wir berechtigt, die Buchung zu stornieren und pauschalen Schadensersatz in Höhe der in Ziff. 4. dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen für den Fall des Rücktritts bzw. der einseitigen
Vertragsänderung vorgesehenen Beträge zu verlangen. Unserem Vertragspartner bleibt jederzeit der Nachweis vorbehalten, dass uns tatsächlich kein oder ein wesentlich geringerer Schaden aufgrund der
Nichtdurchführung des Vertrags entstanden ist.

2a. Reiserücktritt-Versicherung

Schulklassen empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktritt-Versicherung. Für Schulklassen aus Schleswig-Holstein gelten bei der Allianz Travel gesonderte Konditionen. Details hierzu finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Service/Formulare/_documents/lernen_am_anderen_ort.html .

 

3. Preise / Zahlung

a) Für die vereinbarten Leistungen sind auf den Internetseiten der einzelnen Schullandheime die jeweils aktuell gültigen Preise aufgeführt. Maßgeblich für die Rechnungsstellung sind jedoch grundsätzlich die zum Zeitpunkt
der Durchführung der Reise geltenden Preise für die vereinbarten Leistungen. Diese werden regelmäßig Vertragsbestandteil, ohne dass im Einzelfall hierüber noch eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen werden muss.
Es obliegt unserem Vertragspartner, sich vor Vertragsschluss über die zu diesem Zeitpunkt geltenden Preise zu informieren.
b) Die Zahlung für den Aufenthalt (Unterkunft & Verpflegung) erfolgt bei der Abreise. Bei Schulklassen und Gruppenreisen erfolgt die Zahlung für den Aufenthalt per Überweisung nach Rechnungsstellung durch uns im
Anschluss an die Fahrt. Die entrichtete Verwaltungsgebühr sowie eine ggf. geleistete Anzahlung werden bei der Abrechnung angerechnet und in Abzug gebracht.
c) Der Kunde hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung per E-Mail durch den ADS-Grenzfriedensbund e.V., ordnungsgemäß an die vom Kunden bekannt gegebene
E-Mail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an den ADSGrenzfriedensbund
e.V. (z.B. Abwesenheitsnotizen) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.
d) Der Kunde hat dem ADS-Grenzfriedensbund e.V eine Änderung der E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung zugestellt werden soll, unverzüglich schriftlich und rechtsgültig mitzuteilen. Zusendungen von Rechnungen an
die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gelten diesem als zugegangen, wenn der Kunde eine Änderung seiner E-Mail-Adresse nicht bekannt gegeben hat.
e) Alle Nebenkosten des Aufenthalts werden am Abreisetag mit dem Vertragspartner abgerechnet. Die Nebenkosten sind grundsätzlich vor Ort und in bar zu begleichen. Auf Amrum und Sylt sowie in Glücksburg ist die
Zahlung auch mit EC-Karte möglich.

4. Rücktritt / Nachträgliche Reduzierung der Teilnehmerzahl / Verkürzung des Aufenthaltes

a) Der Vertragspartner kann vor Beginn des vereinbarten Aufenthaltes durch schriftliche Erklärung (Textform ausreichend) nach Maßgabe der nachstehend unter b) bis g) genannten Bedingungen vom Schullandheimvertrag
zurücktreten. Unter den gleichen Bedingungen ist eine nachträgliche Reduzierung der ursprünglich gemeldeten Teilnehmerzahl oder der Aufenthaltsdauer (nachfolgend: „einseitige Vertragsänderung“) möglich. Für
den zu berücksichtigenden Zeitpunkt ist stets der Zugang der Erklärung bei uns maßgebend.
b) Nach erfolgter Anreise sind ein Rücktritt bzw. eine einseitige Vertragsänderung nicht mehr möglich. Die für Übernachtungen und Verpflegung vereinbarte Vergütung ist auch bei vorzeitiger Abreise der Gruppe oder
einzelner Teilnehmer vollständig zu zahlen. Entsprechendes gilt für die Nicht- oder nicht vollständige Anreise der Gruppe ohne vorherige Absage.
c) Im Falle der Ausübung des vertraglichen Rücktrittsrechts wird die Verwaltungsgebühr grundsätzlich nicht erstattet. Sofern sie zum Zeitpunkt des Rücktritts noch nicht gezahlt wurde, ist sie daher nachzuentrichten.
d) Wird der Rücktritt bis spätestens sechs Monate vor dem vereinbarten Anreisetermin erklärt, fällt lediglich die Verwaltungsgebühr an. Einseitige Vertragsänderungen, die bis zu diesem Zeitpunkt mitgeteilt sind, werden
von uns kostenfrei akzeptiert.
e) Wird der Rücktritt weniger als sechs Monate, jedoch bis spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Anreisetermin erklärt, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 30% des vertraglich für Übernachtung und Verpfle- gung
vorgesehenen Gesamtbetrags erhoben. Für einseitige Vertragsänderungen, die bis zu diesem Zeitpunkt mitgeteilt sind, wird Ihnen die Ausfallgebühr i.H.v. 30% auf das für die wegfallenden Vertragsleistungen vereinbarte
Entgelt berechnet.
f) Wird der Rücktritt bzw. eine einseitige Vertragsänderung weniger als vier Wochen vor dem vereinbarten Anreisetermin erklärt, erhöht sich der Wert der Ausfallgebühr gem. e) auf 60%.
g) Ein Rücktritt bzw. eine einseitige Vertragsänderung weniger als eine Woche vor dem vereinbarten Anreisetermin ist nicht mehr möglich. Das vereinbarte Entgelt ist dann unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme
unserer Leistungen vollständig in der vereinbarten Höhe zu leisten.
h) Wir sind unsererseits berechtigt, bis spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Anreisetermin vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsschluss auftretende, von uns nicht verursachte oder zu vertretende
rechtliche oder tatsächliche Gründe uns an der vertragsgemäßen Leistungserbringung hindern oder diese für uns unzumutbar machen, sofern wir den Rücktritt unverzüglich nach Eintritt des Ereignisses und unter Angabe
der Gründe gegenüber dem Vertragspartner erklären.
Die gezahlte Verwaltungsgebühr bzw. Anzahlung wird zurückerstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch wegen eines solchen Rücktritts – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen. Sofern
gewünscht, unterstützen wir unseren von der Absage betroffenen Vertragspartner zeitnah und unter gewissenhafter Ausschöpfung unserer Möglichkeiten und Kenntnisse bei der Suche nach einer Ersatzunterkunft.
i) Etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von den vorstehenden Bestimmungen beiderseits unberührt.
j) Ebenfalls unberührt von den vorstehenden Regelungen bleiben etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche. Unserem Vertragspartner bleibt jederzeit der Nachweis vorbehalten, dass uns tatsächlich kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4a. Ergänzende Regelungen für Selbstversorger, Wochenendgruppen inkl. Reinigung sowie die Einrichtung Ulsnis

a) Abweichend von Ziff. 4 e) gilt: Bei einem Rücktritt bis spätestens drei Monate vor dem Anreisetermin wird eine Ausfallgebühr in Höhe von EUR 300,00 pro Nacht erhoben.
b) Abweichend von Ziff. 4 f) gilt: Bei einem Rücktritt weniger als drei Monate, jedoch bis spätestens eine Woche vor dem Anreisetermin wird eine Ausfallgebühr in Höhe von EUR 500,00 pro Nacht erhoben.
c) Bei einseitigen Vertragsänderungen werden die Regelungen in Ziffn. 4. e) und f) entsprechend angewandt, jedoch unter Berücksichtigung der in den vorstehenden Absätzen unter a) und b) festgelegten Zeitpunkte.

4b. Ergänzende Regelungen für Familien, Familiengruppen sowie Erwachsene ohne Kinder

a) Abweichend von Ziff. 4. d) gilt: Wird der Rücktritt bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Anreisetermin erklärt, fällt lediglich die Verwaltungsgebühr an. Einseitige Vertragsänderungen, die bis zu diesem
Zeitpunkt mitgeteilt sind, werden von uns kostenfrei akzeptiert.
b) Abweichend von Ziff. 4 e) gilt: Bei einem Rücktritt oder einseitigen Vertragsänderungen weniger als drei Monate jedoch bis spätestens 14 Tage vor dem Anreisetermin wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 30% des
ausgefallenen Leistungsentgelts erhoben.
c) Abweichend von Ziff. 4 f) gilt: Bei einem Rücktritt oder einseitigen Vertragsänderungen weniger als 14 Tage jedoch mindestens zwei Tage vor dem Anreisetermin wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 60% des ausgefallenen
Leistungsentgelts erhoben.
d) Abweichend von Ziff. 4 g) gilt: Ein Rücktritt oder einseitige Vertragsänderungen innerhalb von zwei Tagen vor dem Anreisetermin sind nicht mehr möglich.
e) Sofern bereits eine Anreisezeit vereinbart wurde, gilt für die Fälle von c) und d) anstatt der Frist von zwei Tagen eine Frist von 48 h.

5. Kündigungsrecht

a) Das Schullandheim ist berechtigt, den Schullandheimvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn Gäste durch ihr Verhalten andere gefährden, nachhaltig stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig
verhalten, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrags aus wichtigem Grund gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Gastpflichten gem. Nr. 6 a) - e).
b) In solchem Fall behält das Schullandheim seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis, muss sich jedoch die ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die es ggf. aus einer anderweitigen Verwendung der nicht
in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

6. Pflichten der Gäste

a) Gruppen müssen von wenigstens einer während der Reisedauer vor Ort verantwortlichen volljährigen Leitungsperson begleitet werden, die dem Schullandheim spätestens zu Beginn des Aufenthaltes namentlich
mitgeteilt wird.
b) Die Aufsichtspflicht während des Aufenthaltes im Schullandheim über die Kinder und Jugendlichen der Reisegruppe wird von den Lehrern und Betreuern der Reisegruppe wahrgenommen und die erforderliche
Beaufsichtigung durchgängig sichergestellt.
c) Alle Gäste sind zur Einhaltung der Hausordnung des Schullandheims verpflichtet. Diese ist vor Ort ausgehängt. Insbesondere sind die festgelegten Ruhezeiten sowie das Verbot des Mitbringens von Haustieren unbedingt
zu beachten.
d) Alle Gäste sind verpflichtet, die Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen einzuhalten. Dazu gehört insbesondere das in allen unseren Einrichtungen geltende Rauchverbot in allen zur Verfügung gestellten Räumen.
e) Die Leitungsperson ist für ihre Gruppe verantwortlich und hat für die Einhaltung der Bestimmungen Sorge zu tragen. Sie hat die Kinder und Jugendlichen zu Beginn des Aufenthaltes über die wesentlichen Bestimmungen
der Hausordnung zu belehren.
f) Wir sind dazu berechtigt, etwaige Kosten für während des Aufenthaltes im Schullandheim von Mitgliedern der Reisegruppe verursachte Schäden dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen. Das gesetzliche Recht,
Ansprüche direkt gegen einen Schädiger geltend machen zu können, bleibt hiervon unberührt.
g) Sofern Wohn-/Funktionsräume bei der Übergabe einen Mangel aufweisen oder während des Aufenthaltes sich ein Mangel zeigt, ist dies dem Schullandheim unverzüglich anzuzeigen, um diesem eine Mangelbeseitigung zu
ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Anzeige, stehen ihm wegen dieses Mangels keine Ansprüche wegen Nichterfüllung und/oder Schlechterfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung zu. Unser Recht, bei
Vergrößerung eines Schadens aufgrund einer schuldhaft unterlassenen Mängelanzeige Schadensersatzansprüche gegen den Vertragspartner geltend machen zu können, bleibt hiervon unberührt.

7. Verpflegung

a) Bei Schulklassen ist die Vollverpflegung regelmäßiger Bestandteil des Schullandheimvertrags.
b) Bei Selbstversorgern sowie Wochenendgruppen mit Selbstversorgung sowie mit Reinigung übernimmt die jeweilige Gruppe das Einkaufen der Verpflegung und die Zubereitung der Speisen eigenverantwortlich und für
eigene Rechnung.
c) In allen anderen Fällen richtet sich die Verpflegung nach der jeweils für den Aufenthalt gewählten Option: Frühstück, Halbpension (Frühstück und Abendessen) oder Vollverpflegung.
d) Die Option Halbpension kann nur auf Sylt gebucht und regelmäßig nur unter dem Vorbehalt angeboten werden, dass eine Mindestteilnehmerzahl der Gäste im Haus diese gebucht hat. Über die tatsächliche Verfügbarkeit
erhalten Sie spätestens 14 Tage vor der Anreise eine verbindliche Mitteilung des Schullandheims.
e) Nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommene Mahlzeiten werden nicht erstattet.
f) Die Vollverpflegung bzw. Halbpension beginnt regelmäßig am Anreisetag mit dem Abendessen und endet am Abreisetag mit dem Frühstück.

8. Betreuerzimmer

Bei der Unterbringung von Aufsichtspersonen in Einzelzimmern für Gruppen mit Kindern / Jugendlichen gehen wir von einem Schlüssel von zwei Aufsichtspersonen je 25 Kinder / Jugendliche aus. Sollte die Gruppe mit mehr
Begleitkräften anreisen, so kann die Unterbringung von uns ggf. auch in Mehrbettzimmern vorgenommen werden.

9. An- und Abreise

a) Die Anreise von Familien, Familiengruppen sowie Erwachsenen ohne Kinder kann am vereinbarten Anreisetag jederzeit im Zeitraum 14.00 bis 17.00 Uhr erfolgen. Eine beabsichtigte Anreise außerhalb dieses Zeitraums ist
mit dem Schullandheim im Vorfeld abzustimmen.
b) Alle anderen Gruppen sind zwecks besserer Koordination und Organisation durch die Einrichtung stets verpflichtet, ihre genaue Anreisezeit rechtzeitig vorher direkt mit der Heimleitung abzustimmen.
c) Schulklassen empfehlen wir die Anreise am Vormittag. Die erste Mahlzeit der Vollverpflegung ist dann – abweichend von Ziff. 7 f) - das Mittagessen.
d) Besonderheiten gelten für
aa) Ban Horn: Die Anreise kann für alle Gäste auch am Vormittag erfolgen. Die erste Mahlzeit ist jedoch das warme Abendessen um 18.00 Uhr.
bb) Ulsnis: Eine Anreise kann aus logistischen Gründen erst ab 16.00 Uhr erfolgen (ausgenommen von dieser Regelung sind Schulklassen).
e) Die Räumung der Zimmer und die Abrechnung der Nebenkosten inkl. der Schlüsselübergabe muss am Abreisetag spätestens bis 10.00 Uhr erfolgt sein.

10. Endreinigung

a) Die Reinigung der genutzten Unterkünfte ist bei Aufenthalten in Einrichtungen, die nicht zur Alleinnutzung überlassen werden, regelmäßig im Nutzungsentgelt enthalten. Soweit der notwendige Reinigungsaufwand
aufgrund des Umfangs oder der Art der Verschmutzung das übliche Maß nicht nur unerheblich übersteigt, sind wir dazu berechtigt, dem Vertragspartner den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
b) Bei Aufenthalten in Einrichtungen, die zur Alleinnutzung überlassen werden (Selbstversorgung), ist vom Vertragspartner grundsätzlich eine Endreinigung des Hauses für eine Kostenpauschale i.H.v. EUR 250,00 mit zu
buchen. Die Regelung in Abs. a) Satz 2 gilt entsprechend.

11. Haftung

a) Wir verpflichten uns, unseren Gästen das Schullandheim sowie dessen Nutzungsgegenstände in einem den gesetzlichen Anforderungen entsprechend betriebs- und funktionsfähigen sowie unfallsicheren Zustand zur
Verfügung zu stellen. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die dem Gast während des Aufenthaltes durch schuldhafte Unterlassung unserer Instandhaltungspflicht entstehen.
b) Im Übrigen haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Schullandheims oder eines Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen sowie unbeschränkt wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit. Diese Regelung gilt für alle Schadensersatzansprüche und gleich aus welchem Rechtsgrund.
c) Der Leitung der Reisegruppe sowie deren Betreuern obliegen während des Aufenthaltes die Aufsichtspflicht und die Verkehrssicherungspflicht, soweit diese dem Hauseigentümer nicht kraft Gesetzes obliegt. In solchen
Fällen beschränkt sich dessen Haftung auf die akute Schadens- und Unfallvermeidung.
d) Für mitgebrachte Gegenstände wird vom ADS-Grenzfriedensbund e.V. bei Diebstahl oder Beschädigung keine Haftung übernommen, sofern dem Schullandheim bzgl. des Schadens nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt.
e) Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, die von Gästen, die in den von ihm geschlossenen Beherbergungsvertrag einbezogen sind bzw. für die er geschlossen wurde, durch unsachgemäßen Umgang mit den
Einrichtungsgegenständen verursacht werden. Unser Recht, einen Schädiger selbst in Anspruch zu nehmen, bleibt unberührt. Erkennbare Mängel und Schäden sind der Leitung des Schullandheims sofort anzuzeigen. Der
Vertragspartner haftet für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars in der Einrichtung ohne Verschuldensnachweis. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist nur mit Zustimmung
der Einrichtung gestattet.
f) Auftretende Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden soweit möglich sofort beseitigt. Ein Anspruch auf Minderung vereinbarter Zahlungen besteht bei Störungen jedoch
nicht, es sei denn, die Durchführung der Veranstaltung wird hierdurch über einen längeren Zeitraum oder insgesamt unzumutbar beeinträchtigt.
g) Störungen oder Ausfall von Internet-/Telefondienstleistungen hat das Schullandheim nur im Fall hauseigener Störungen zu vertreten, nicht jedoch bei Störungen aus dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Telekommunikationsdienstleisters.

12. Sonstiges

a) Auf der Grundlage der jeweils geltenden landesrechtlichen Regelungen zu Schullandheimaufenthalten erfolgt beim Aufenthalt öffentlicher schleswig-holsteinischer Schulklassen die Beherbergung von Aufsichtspersonen
ohne Berechnung für den Vertragspartner. Derzeit (Januar 2023) ist die Anzahl von zwei Betreuern je Schulklasse in diesem Sinne kostenfrei.
b) Für alle sonstigen Gruppen gilt: Ab einer Aufenthaltsdauer ab 8 Übernachtungen mit mindestens 20 Kindern / Jugendlichen ist die Beherbergung einer Aufsichtsperson kostenfrei.

AGB als Download

Kim Hergenröder

Deine Ansprechpartnerin für die ADS-Schullandheime

Anschrift Schullandheimverwaltung
ADS Grenzfriedensbund e.V. Geschäftsstelle
Mürwiker Straße 115
24943 Flensburg

Telefon:
04 61 - 86 93 437

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​​​​04 61 - 86 93 420

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