Die gesetzlichen Krankenkassen in Schleswig-Holstein schätzen und unterstützen die Arbeit und den Einsatz der Selbsthilfegruppen seit vielen Jahren. Da die überwiegend ehrenamtliche Selbsthilfe eine wichtige und vor allem notwendige Ergänzung der professionellen Angebote in der Gesundheitsversorgung darstellt, wird die Arbeit der Selbsthilfe von den Krankenkassen auch finanziell gefördert.
Sie finden auf der Internetseite der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) alle grundlegenden Informationen rund um das Förderverfahren. Des Weiteren sind die Antragsformulare für die Selbsthilfeförderung, ebenso wie die entsprechenden Ausfüllanleitungen dort hinterleg.
Hier finden Sie die Antragsformulare sowie die Ausfüllanleitungen.
Desweiteren sind hier die Namen der Federführenden und Ansprechpersonen für die Selbsthilfegruppen aufgelistet.
Denken Sie bitte rechtzeitig an die Förderanträge für 2024 und auch an die Verwendungsnachweise, wenn wie im Jahr 2023 Fördergelder erhalten haben.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeitenden in der Selbsthilfekontaktelle KIBIS Flensburg unter der Telefonnummer 0461/8693-518.